Freitag, 8. Januar 2010

BRD: Einbindung in den Westen - NATO (Teil 2)

Einbindung in westeuropäisch-atlantische Strukturen

Schon vor der Gründung der BRD waren die westlichen Besatzungszonen in den Marshall-Plan und die auf ihm fußenden europäischen Handelsstrukturen einbezogen worden. In den folgenden Jahren wurde die Politik der Westintegration konsequent weitergeführt, und zwar ohne Rücksicht auf die immer rigider werdende Teilung Deutschlands. Dies war der Kern der Außenpolitik des ersten Bundeskanzlers Adenauer.
Die BRD sollte fest im westeuropäischen und atlantischen Zusammenhang verankert und auf diese Weise sowohl gesichert wie vor nationalistischen Sonderwegen bewahrt werden. Adenauer war bereit, gegenüber dem Westen Vorleistungen zu erbringen und weitreichende Kompromisse zu schließen, um damit Verbesserungen zu erreichen. Mit diesem pragmatischen Vorgehen gelang es ihm, der westeuropäischen Einigung Schubkraft zu geben und die BRD als Partner in die europäische und atlantische Staatengemeinschaft zu führen (Europapolitik).

Im Petersberger Abkommen 1949 erreichte Adenauer das Ende der westlichen Demontagen. Die BRD trat gleichzeitig in die Ruhrbehörde ein und sanktionierte so eine Sonderkontrolle des Kerns der deutschen Industrie.
1951 entstand mit der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl (EGKS) eine europäische Struktur, mit der einerseits die deutsche Schwerindustrie kontrolliert wurde, in der aber andererseits die BRD als gleichberechtigter Partner mit Frankreich, Italien und den Benelux-Staaten zusammenwirkte.
Weitergehende europäische Projekte wie die Europäische Politische Gemeinschaft (EPG) und die Europäische Verteidigungsgemeinschaft (EVG), in der deutsche Truppen ohne direkte NATO-Beteiligung aufgestellt werden sollten, scheiterten indes am französischen Widerstand. Stattdessen wurde die BRD 1955 mit den Pariser Verträgen Partner in der Westeuropäischen Union (WEU) und der NATO (Äußere Sicherheit/Verteidigung/ NATO), der sie alle künftigen Truppen unterstellte. Sie verzichtete auf eigene atomare, biologische und chemische (ABC-) Waffen und erlangte die Souveränität zurück – abgesehen von Viermächte-Zuständigkeiten für Berlin und Gesamtdeutschland.
Bestandteil des Vertragspakets war ein Abkommen mit Frankreich über die endgültige Abtrennung des Saarlandes (Land Saarland), das mit einem "europäischen Statut" unter französischem Einfluss verbleiben sollte. Als das saarländische Volk dieses Modell mit großer Mehrheit in einer Abstimmung ablehnte, gelangte das Saarland 1956 an die BRD zurück.

In der Konferenz von Messina 1955 vereinbarte die BRD mit Frankreich, Italien und den Benelux-Staaten die Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft (EWG), die 1957/58 gemeinsam mit der Europäischen Atomgemeinschaft (Euratom) ins Leben trat. Die EWG wurde von beiden großen Parteien getragen, die FDP lehnte sie ab. Sie hat als Keimzelle der EG bzw. EU langfristig große Bedeutung gewonnen, indem sie Westeuropa einen stabilen ökonomischen Unterbau gab und Unternehmen ebenso wie Konsumenten einen großen Markt öffnete.

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